Produkt zum Begriff Versicherungsfall:
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
RNK Gewerberaum-Mietvertrag
Gewerberaum-Mietvertrag 5 Seiten.
Preis: 17.50 € | Versand*: 6.84 € -
Mietvertrag f.Garagen 553
Mietvertrag f.Garagen 553
Preis: 86.24 € | Versand*: 5.99 € -
Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 €
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Kann ein Versicherungsfall verjähren?
Ja, ein Versicherungsfall kann verjähren. Die Verjährungsfrist variiert je nach Art des Versicherungsfalls und kann in den Versicherungsbedingungen festgelegt sein. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Versicherungsfälle in der Schadens- oder Haftpflichtversicherung drei Jahre. Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen, da sie sonst möglicherweise keine Entschädigung erhalten. Es empfiehlt sich daher, im Schadensfall schnellstmöglich den Versicherer zu informieren und Ansprüche zu prüfen.
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Was bedeutet je Versicherungsfall?
"Was bedeutet je Versicherungsfall?" bezieht sich auf die Bedingungen einer Versicherungspolice, die festlegen, wie oft die Versicherung im Falle eines Schadensanspruchs zahlt. Ein Versicherungsfall bezieht sich auf einen konkreten Schadensfall oder ein Ereignis, das durch die Versicherung abgedeckt ist. Wenn die Police eine Begrenzung auf "je Versicherungsfall" enthält, bedeutet dies, dass die Versicherung nur einmal pro Schadensfall zahlt. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigung haben, insbesondere wenn mehrere Schäden im Zusammenhang mit demselben Ereignis auftreten. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherung zu verstehen, um im Schadensfall keine unerwarteten Überraschungen zu erleben.
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Was ist ein Versicherungsfall?
Was ist ein Versicherungsfall? Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko eintritt und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen aus seiner Versicherungspolice hat. Dies kann beispielsweise bei einem Autounfall, einem Einbruch oder einer Krankheit der Fall sein. Der Versicherungsfall muss dabei in den Bedingungen der Versicherung genau definiert sein, damit der Versicherungsnehmer seine Ansprüche geltend machen kann. Im Falle eines Versicherungsfalls ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Schadensmeldung bereithält, um den Prozess reibungslos abwickeln zu können.
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Ist ein Handyschaden ein Versicherungsfall?
Ob ein Handyschaden als Versicherungsfall gilt, hängt von der Art der Versicherung ab, die du abgeschlossen hast. In der Regel bieten viele Versicherungen spezielle Handyversicherungen an, die Schäden wie Displaybrüche oder Wasserschäden abdecken. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen deiner Versicherungspolice zu prüfen, um festzustellen, ob der Schaden abgedeckt ist.
Ähnliche Suchbegriffe für Versicherungsfall:
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Ist ein Handyschaden ein Versicherungsfall?
Ob ein Handyschaden als Versicherungsfall gilt, hängt von der Art der Versicherung ab, die du abgeschlossen hast. In der Regel bieten Versicherungen wie die Hausratversicherung oder eine spezielle Handyversicherung Schutz bei Schäden am Handy. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen deiner Versicherung zu prüfen, um festzustellen, ob der Schaden abgedeckt ist.
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Wann ist der Versicherungsfall eingetreten?
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko eintritt und somit der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat. Dies kann beispielsweise bei einem Unfall, einer Krankheit oder einem Schadensfall der Fall sein. Es ist wichtig, den genauen Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls festzustellen, da dies darüber entscheidet, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Die genaue Definition des Versicherungsfalls ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann je nach Art der Versicherung variieren. In vielen Fällen muss der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich dem Versicherer melden, um Leistungsansprüche geltend machen zu können.
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Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko eintritt und somit der Versicherungsnehmer einen Schaden erleidet. Dies kann beispielsweise bei einem Autounfall, einem Einbruch oder einem Brand der Fall sein. Der genaue Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsfall eintritt, ist entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers. Es ist wichtig, dass der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich meldet, damit die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen erbringen kann. In vielen Fällen muss der Versicherungsnehmer auch nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch das versicherte Risiko verursacht wurde.
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Wann tritt ein Versicherungsfall ein und wie wird dieser von der Versicherung geprüft?
Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn ein versichertes Risiko eintritt, z.B. ein Unfall oder eine Krankheit. Die Versicherung prüft den Versicherungsfall anhand der eingereichten Unterlagen, wie z.B. Arztberichten oder Schadensfotos. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Versicherungsleistung ausgezahlt.
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